F.A.Q.

Hier finden Sie Antworten und häufig gestellte Fragen rund um Feuerwerk im Allgemeinen, unser Angebot und den Ablauf.

Was kostet das Feuerwerk?

Bei Angeboten für Großfeuerwerke oder pyrotechnische Inszenierungen planen wir immer individuell! Denn hier spielen sehr viele verschiedene Faktoren eine Rolle (z.B. Feuerwerks-Art, Laufzeit, Intensität, Positionierung des Abbrennplatzes…). Sie können uns jederzeit kontaktieren und uns Ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen. Wir beraten Sie umfassend über die vielen verschiedenen Möglichkeiten Ihres Feuerwerks und erstellen Ihnen selbstverständlich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Auch bei privaten Feierlichkeiten wie z. B. Hochzeiten, Geburtstagen oder Jubiläen haben wir für Sie spezielle Programmvorschläge erstellt. Hier gibt es in verschiedenen Preisklassen alles kompakt in gesonderten Angeboten zusammengefasst.

Ist mein Veranstaltungsort für das Feuerwerk geeignet?

Wir können Feuerwerke für fast alle Locations anbieten. Für die beliebten Höhenfeuerwerke benötigt man wegen der Sicherheitsabstände jedoch viel Platz. Besonders ist darauf zu achten, dass zu den Zuschauern und Objekten (bewohnte Häuser, Fahrzeuge, Zelte, brandgefährdete Objekte) ein Mindestabstand von mindestens 50 m, bei Kleinfeuerwerken 20 m und je nach Größe des Feuerwerks bis zu 200 m eingehalten werden muss! Bei Großveranstaltungen muss Sicherheitspersonal vor Ort sein, um den Sicherheitsbereich, der von uns oder vom Veranstalter gekennzeichnet wird, gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Freiwillige Feuerwehr und Technisches Hilfswerk unterstützen hier meist um die Sicherheit zu gewährleisten.

Muss ein Feuerwerk genehmigt werden und wer kümmert sich darum?

Wenn Sie uns mit der Durchführung Ihres Feuerwerks beauftragt haben, greift unser “Rundum-Sorglos-Paket” und wir kümmern uns um eine fristgerechte Anzeige des Feuerwerks bei den zuständigen Behörden incl. allen notwendigen Formalitäten und Versicherung.

Sofern Sie bei uns ein Paket aus Feuerwerkskörpern oder ein Feuerwerks-Arrangement zum Selbstabbrennen erwerben möchten, müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Kauf und zum Abbrennen beantragen. Diese Genehmigung muss bei uns vorgelegt werden. Anhand der Genehmigung können wir Ihnen auch ein Feuerwerk (Kat2 Kleinfeuerwerk) verkaufen.

Bis wann muss ich meinen Auftrag bei Ihnen erteilen und sind auch kurzfristig Feuerwerke bestellbar?

Aufgrund von gesetzlichen Fristen muss der Auftrag mindestens 3 Wochen vorher bei uns eingehen – für ein Feuerwerk in der Nähe von (ca. 200 Meter) Flugplätzen, Autobahnen und Wasserstraßen 4 Wochen vor der geplanten Ausführung. Bei kurzfristiger eingegangenen Aufträgen werden wir selbstverständlich alles unternehmen, um das Feuerwerk trotz der verfehlten Anzeigefrist durchführen zu können. Die zuständigen Behörden sind in diesem Fall allerdings berechtigt, für die nicht fristgerecht eingegangene Anzeige eine Gebühr zu erheben. Im schlimmsten Fall kann die Durchführung des Feuerwerks auch untersagt werden – wir bitten um Ihr Verständnis das diese Entscheidungen nicht in unserer Macht liegen. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, bei uns rechtzeitig Ihren Feuerwerks-Auftrag zu erteilen.

Darf ein Feuerwerk zu jeder Zeit geschossen werden?

Bei der Veranstaltungsplanung sollten Sie daran denken, dass Feuerwerke in den Monaten

  • JANUAR – MÄRZ
um 22:00 Uhr
  • APRIL
um 22:30 Uhr
  • MAI – JULI
um 23:00 Uhr
  • AUGUST – OKTOBER
um 22:30 Uhr
  • NOVEMBER – DEZEMBER
um 22:00 Uhr

beendet sein müssen. Darüber hinaus benötigt man eine Ausnahmegenehmigung der Stadt bzw. Gemeinde.

Gibt es auch Feuerwerke, die leise sind?

Wenn Sie sich ein Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Altersheimen oder Betrieben mit Tierhaltung wünschen, können wir auf eine breite Auswahl von lautlosen Effekten zurückgreifen. Sie sollten hierbei jedoch beachten, dass sich lautlose Feuerwerkskörper nicht so beeindruckend am Himmel erscheinen und somit auch keine große Effektausbreitung und damit evtl. Begeisterung erreicht wird.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Unsere Feuerwerke führen wir auch bei Regenwetter durch. Jedoch kann starker Wind beim Abbrennen des Feuerwerks dazu führen, dass Effekte ungewollt in eine falsche Richtung abgetrieben werden. Deswegen ist das Abbrennen von Feuerwerken bei extrem Starkem Wind (ab einer Windgeschwindigkeit über 9 m/s = 32,4 Km/h) nicht möglich.

Muss ich mich zusätzlich versichern?

Trotz unserer intensiven Vorplanungen sind bei Feuerwerken Schäden nie gänzlich ausgeschlossen aber bei eventuell auftretenden Fällen durch unsere Betriebshaftpflicht versichert.

Bei Feuerwerkskörpern, die Sie bei uns gekauft haben und selbst abbrennen sind Sie für eventuelle Schäden verantwortlich. Eine private Haftpflichtversicherung kommt unter Umständen für solche Schäden auf – bitte Fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach.

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